Teichordnung

Wer gegen unsere Teichordnung verstößt, muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen.

  • Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Jeder Angler muß folgendes Angelzubehör bei sich haben: Kescher, Messer, Fischtöter, Hakenlöser sowie eine Kühlbox.
  • Das Eisangeln zur Winterzeit bzw. das Betreten der Eisfläche ist nur nach Rücksprache mit dem Betreiber erlaubt.
  • Hunde dürfen mitgebracht werden, sie sind jedoch auf der ganzen Anlage anzuleinen und Hinterlassenschaften zu entfernen.
  • Das Angeln ist nur mit gültiger Eintrittskarte die vor dem Angeln erworben werden muss erlaubt, jedoch spätestens nach Eintreffen des Betreibers zu entrichten.
    Weitere nicht angemeldete und nicht bezahlte Ruten werden pro Stück mit 50,00 Euro nachbrechnet. 
  • Durch den Erwerb einer Eintrittskarte wird unsere Teichordnung ausnahmslos anerkannt.
  • Ordnungsbehörden bzw.  deren Personal sowie dem Betreiber oder seiner Mitarbeiter ist auf Verlangen der gültige Fischereischein sowie die gültige Eintrittskarte vorzulegen.
  • Die erworbene Eintrittskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar, eine Aushändigung der gebuchten Ruten ist nicht an Besucher oder andere Personen erlaubt.
  • Es ist darauf zu achten, daß jeder Angler seinen Angelnachbarn genügend Platz lässt.
  • Es ist grundsätzlich erforderlich Rücksicht auf alle anderen Angler in Bezug auf z.B. Lautstärke am Teich zu nehmen.
  • Jegliche Art des Anfütterns sowie das Angeln mit Futterkörben ist verboten!
  • Je Angelrute ist nur ein Haken erlaubt.
  • Das Angeln mit Drillingshaken ist verboten, dies gilt für jede Art von Ködern.
  • Das mutwillige Reißen von Fischen ist strengstens untersagt und wird mit einer Anzeige sowie Platzverweis geahndet.
  • Köderfische als Köder sind an unseren Teichen nicht erlaubt.
  • Das Fangen der Fische mit Keschern ist verboten, nur regulär mit Einzelhaken gefangene Fische sind erlaubt.
  • Jegliche Art von Karpfen sowie Hechte (Esox lucius) dienen der Pflege der Teiche und dürfen nicht aktiv geangelt werden. Durch Zufall gefangene Fische müssen schonend zurückgesetzt werden bzw. dem Betreiber übergeben werden.
  • Geangelte Fische müssen mit einem geeigneten Unterfangkescher gelandet werden.
  • Gefangene Besatzfische wie Salmoniden, Aale, Störe und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden.
  • Alle Fische müssen umgehend waidgerecht versorgt werden, mit Ausnahme unserer Pflegefische. Karpfen (alle Arten) und Hechte, diese müssen schonend zurückgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Hausverbot und eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro.
  • Das Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische innerhalb der Teichanlage ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Gefangene Fische dürfen am Teich nicht verkauft werden.
  • Die Mülltonnen sind ausschließlich für Kleinteile wie abgerissene Angelschnüre, Montagen, Haken, leere Futterdosen und Pappbecher zu verwenden.
  • Defektes Angelzubehör, Stühle, Schirme, Zelte, sowie leere Flaschen sind mitzunehmen und selbst fachgerecht zu entsorgen.
  • Im Interesse Aller ist der Angelplatz mindestens so sauber zu hinterlassen wie er vorgefunden wurde.
    Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
  • Das Grillen ist an unserem Grillplatz höhe der Parkplätze erlaubt, jedoch nur in Verbindung mit einem Grill. Die Grillkohle sowie sonstiges Grillzubehör müssen selbständig entsorgt und dürfen nicht auf der Anlage hinterlassen werden. Für Schäden die durch das Grillen entstanden sind, haftet der Angler.
  • Das Wildpinkeln ist strengstens untersagt und wird bei Verstoß mit 20,00 Euro Reinigungsgebühr geahndet.
  • Eltern haften für ihre Kinder.

 

 

 

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